• Neue Befugnisse der BNetzA schüren Investitionsrisiken
  • Druck auf die Wohnungswirtschaft wächst
  • Unklarheiten im Entwurf sorgen für Unsicherheit im Markt


Lauchhammer, 30. Juni 2026
  – Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) kritisiert den Regierungsentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Er spiegelt nicht die Aussagen des Koalitionsvertrags wider. Statt „Markt vor Staat“ werden die Befugnisse der Bundesnetzagentur (BNetzA) erweitert und tiefe Eingriffe in funktionierende Marktstrukturen vorgenommen. Der Regierungsentwurf erhöht zudem den Druck auf die Wohnungswirtschaft, die in langjähriger Partnerschaft mit den FRK-Mitgliedern leistungsfähige TK-Infrastrukturen in ihren Gebäuden aufgebaut und erfolgreiche Geschäftsmodelle ohne Wirtschaftlichkeitslücke etabliert hat. Die weitreichenden Markteingriffe des Entwurfs sowie neue Regulierungsmaßnahmen und Vorschriften schränken unternehmerische Freiheiten ein. „Das ist der falsche Weg, um den Glasfaserausbau in Gebäuden zu beschleunigen“, sagt Ralf Berger, Vorsitzender des FRK.

Verhandlungs- und Zugangspflicht greifen in funktionierende Marktstrukturen ein

Grundsätzlich begrüßt der FRK die vorgesehen Verhandlungspflicht, da insbesondere marktmächtige TK-Unternehmen nicht immer bereit sind, mit dem Mittelstand zu verhandeln. Doch mit den Befugnissen für die BNetzA schießt die Regierung über das Ziel hinaus. Das Finden der Vertragskonditionen ist Sache der Marktteilnehmer. So lehnen die FRK-Mitglieder pauschale Mitnutzungsentgelte, festgelegt durch die BNetzA, ab. „Sie sind ein erhebliches Risiko für Investitionen in gebäudeinterne TK-Netze“, erklärt Berger.

Auch bei der Zugangsverpflichtung zu solchen TK-Netzen soll die BNetzA umfangreiche Regulierungsmöglichkeiten erhalten, die den Markt erheblich beeinträchtigen. Darüber hinaus stellt die Zugangsverpflichtung einen Eingriff in Eigentumsrechte der Netzbetreiber dar, denn sie missachtet vollständig, das die mittelständischen Unternehmen diese TK-Netze errichtet und finanziert haben. „Wegen solcher Eingriffe musste sich die Regierung vor wenigen Wochen noch vor dem Bundesverfassungsgericht erklären“, erinnert Berger an die Beschwerden dreier Kabelnetzbetreiber zur Abschaffung der Betriebskostenumlage und des damit verbundenen entschädigungslosen Sonderkündigungsrechts.

Eingriff in Eigentumsrechte der Wohnungswirtschaft

Einen weiteren schwerwiegenden Eingriff in Eigentumsrechte, dieses Mal in die der Gebäudeeigentümer, nimmt die Regierung mit dem Recht auf Vollausbau vor. „Diese Rechte haben FRK-Mitglieder in ihrer Partnerschaft mit Wohnungsunternehmen nie infrage gestellt“, sagt Berger. Er befürchtet, dass marktmächtige Unternehmen das Vollausbaurecht missbrauchen, um strategische Ausbauerklärungen für gebäudeinterne Glasfasernetze abzugeben, die Gebäudeeigentümer kaum abwehren können, denn dafür haben sie laut Entwurf nur 24 Monate Zeit.

„Wir wissen aus der Praxis: In einem solch kurzem Zeitraum ist es unmöglich, eine eigene Ausbaulösung zu finden und umzusetzen“, erklärt Berger. Bereits bestehende, vertraglich fixierte Ausbaukooperationen zwischen TK-Unternehmen und Wohnungswirtschaft bleiben im Gesetzesentwurf der Regierung nahezu unberücksichtigt.

Formulierungen müssen präzisiert werden

Der FRK warnt zudem davor, der BNetzA Allgemeinverfügungen zuzugestehen, mit denen sie von den anerkannten Regeln der Technik abweichen kann. „Das ist völlig unnötig“, kritisiert Berger. „Der Markt verfügt keineswegs über zu wenig technischer Regelungen.“ Solche Allgemeinverfügungen werden nur zu weiteren Unsicherheiten führen.

Das gilt auch für einige unpräzise Formulierungen im Regierungsentwurf. So ist etwa eine „umfangreiche Renovierung, die keiner Baugenehmigung bedarf“ viel zu unspezifisch und kaum zu kontrollieren. Auch bei der Vereinfachung von Genehmigungsverfahren muss konkretisiert werden, was ein „vollständiger Antrag“ ist oder was ein „fachkundiges und zuverlässiges Unternehmen“ genau auszeichnet. „Wir begrüßen den Willen der Bundesregierung, Genehmigungsverfahren zu verschlanken“, sagt Berger, „aber gleichzeitig erhöht die Regierung den bürokratischen Aufwand durch weitere Eingriffe in den Markt.“

Die Novelle des TKG wird auf dem diesjährigen Breitbandkongress des FRK am 9. und 11. September in Leipzig eines der zentralen Themen sein. Weitere Informationen zum Programm und zur Ausstellung finden Sie unter www.breitbandkongress-frk.de.

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Pressekontakt:
Ralf Berger
Vorsitzender des FRK – Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation
Telefon: 03574 460693
Email: presse@kabelverband-frk.de
Geschäftsstelle: FRK e. V., Pestalozzistraße 11, 01979 Lauchhammer

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