• Verfassungsbeschwerde: FRK nimmt als Sachverständiger an mündlicher Verhandlung teil
• TKG-Änderungsgesetz: Warnung vor schwerwiegenden Eingriffen durch den Gesetzgeber
• Verhandlungen mit Corint Media: FRK setzt sich für Vergütung und Verbandsrabatt ein

Lauchhammer, 3. Juni 2026 – Die Mitgliedsunternehmen im Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) stehen vor gewaltigen Herausforderungen, die sie gemeinsam lösen werden. So lautet das Credo der Mitgliederversammlung, die der Verband am 8. Mai 2026 in Magdeburg abhielt. Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die Verfassungsbeschwerde zum Sonderkündigungsrecht sowie die Vertragsverhandlungen mit der Vergütungsgesellschaft Corint Media sind nur drei der Themen, die in Magdeburg diskutiert wurden.

Die Mitglieder informierten sich über den Stand der Verhandlungen mit Corint Media, in denen es u. a. um die Vergütung für die Weiterleitung der in der Corint Media organisierten TV- und Radiosender über Breitbandnetze sowie die Vergütung von Bündelprodukten und den Verbandsrabatt geht. „Unsere Vertreter werden zügig die Verhandlungen mit Corint Media weiterführen“, sagt Ralf Berger, Vorsitzender des FRK.

Sonderkündigungsrecht betrifft die Netzebene 4 (NE4)

Viel Aufmerksamkeit erregte die Ansetzung des Bundesverfassungsgerichts für die mündliche Verhandlung am 9. Juni 2026 zu drei Beschwerden über das geltende TKG. Durch den Wegfall der Umlagefähigkeit der Betriebskosten für ein gebäudeinternes Kabelnetz auf die Mietnebenkosten erhielten Wohnungsunternehmen ein entschädigungsfreies Sonderkündigungsrecht.

Nach Ansicht der Beschwerdeführer stellt dieses Sonderkündigungsrecht einen schweren Eingriff des Gesetzgebers in die Eigentumsrechte und Berufsfreiheit der Netzbetreiber dar. „Das betrifft zwar auch große Kabelnetzbetreiber wie Vodafone oder Tele Columbus, doch vor allem kleine und mittel-ständische Unternehmen, die überwiegend auf der Netzebene 4 tätig sind“, erklärt Berger. Der FRK gehört zu den geladenen Sachkundigen und wird an der Verhandlung teilnehmen.

TKG-Änderungsgesetz: schwere Eingriffe in den Markt

Eine weitere große Baustelle ist das aktuelle TKG-Änderungsgesetz. Der FRK hat seine Position durch mehrere Stellungnahmen deutlich gemacht. In denen kritisiert der Verband die im TKG-Änderungsgesetz vorgesehenen Eingriffe des Gesetzgebers bzw. Regulierers in funktionierende Marktmechanismen. „Dadurch werden Investitionsrisiken geschaffen und der Glasfaserausbau ausgebremst“, warnt Berger. Der FRK wird auch weiterhin seinen Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren geltend machen. Berger fordert die Bundesregierung auf, sich an den Koalitionsvertrag zu halten. „Markt vor Staat sollte keine hohle Redewendung sein“, sagt Berger.

Die Teilnehmer nahem darüber hinaus spannende Informationen aus den praxisnahen Fachvorträgen mit, etwa zur Aufrüstung eines Breitbandnetzes, einem Erfahrungsbericht über die Kooperation mit der Deutschen Telekom oder zur Migration von Kupfer- auf Glasfasernetze. Auf positives Feedback stießen die vom FRK seit Jahresanfang veranstalteten Online-Workshops, u. a. zum TKG-Änderungsgesetz oder zu den Anforderungen der NIS2-Richtlinie.
„Die hohe Teilnehmerzahl bei unseren Workshops belegt, dass wir mit der Themenauswahl einen Nerv getroffen haben“, freut sich Berger über die hervorragende Resonanz. Deshalb ist der nächste Online-Workshop bereits fest datiert: Am 17. Juni 2026 wird es um die Übernahme von geförderten Breitbandnetzen in der Zweckbindungsfrist gehen.

Diese Themen werden auf dem Breitbandkongress des FRK am 9. und 10. September 2026 in Leipzig diskutiert. Weitere Einzelheiten zum Programm und den Ausstellern finden Sie im Internet unter www.breitbandkongress-frk.de

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09.09. – 10.09.2026 in Leipzig

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Pressekontakt:
Ralf Berger
Vorsitzender des FRK – Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation
Telefon: 03574 460693
Email: presse@kabelverband-frk.de
Geschäftsstelle: FRK e. V., Pestalozzistraße 11, 01979 Lauchhammer

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