FRK warnt vor Investitionsbremse: TKG-Referentenentwurf gefährdet den zügigen Ausbau gebäudeinterner Netze
• Gesetzgeber plant massive Eingriffe in einen funktionierenden Markt
• Recht auf Vollausbau und Mitnutzungsverpflichtungen sorgen für Unsicherheit
• gefürchtetes Cherrypicking droht auch für Glasfaserausbau in Gebäuden
Lauchhammer, 24. März 2026 – Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) begrüßt die Ansätze des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) den Glasfaserausbau zu beschleunigen, sieht jedoch auch erhebliche Risiken – gerade für den Glasfaserausbau in Gebäuden (Netzebene 4, NE4). Der jetzt vorliegende Entwurf greift in die funktionierende Breitbandversorgung in Mehrfamilienhäusern ein und torpediert die Investitionen der mittelständischen Kabel- und Glasfasernetzbetreiber.
„Statt den bewährten Grundsatz ‚Markt vor Staat‘ aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, enthält der Entwurf zusätzliche Regulierung, unnötige Entgeltfestsetzungen und Eingriffe in Eigentumsrechte“, kritisiert der FRK Vorsitzende Ralf Berger. „Dies schwächt insbesondere die Investitionsbereitschaft der vielen kleinen und mittelständischen Netzbetreiber, die in den vergangenen Jahren den Glasfaserausbau in Gebäuden maßgeblich vorangetrieben haben.“