Quelle: golem.de, Achim Sawall 15.09.22
Netzbetreiber Willy.tel aus Hamburg legt quasi für Anga Verfassungsbeschwerde ein. Es geht um ein Sonderkündigungsrecht für die Wohnungswirtschaft.
Der Hamburger Netzbetreiber Willy.tel hat Verfassungsbeschwerde dagegen eingelegt, dass Wohnungsunternehmen nach einer Änderung im Telekommunikationsgesetz (TKG) ein Sonderkündigungsrecht für laufende Verträge haben. Wie der Kabelnetzbetreiberverband Anga am 15. September 2022 bekanntgab, wird man das Musterverfahren unterstützen. Der Verband selbst hat keine rechtliche Klagebefugnis.
Rund 12,5 Millionen Haushalte in Deutschland haben TV-Kabelnetz bisher als Teil der Wohnungsmiete erhalten. Das änderte sich mit der TKG-Novelle, der der Bundesrat am 7. Mai 2021 zustimmte. Damit dürfen die Kabelnetzgebühren nicht mehr auf die Mietnebenkosten umgelegt werden. Umstritten daran war, dass alle Bewohner eines Mietshauses die Entgelte zahlen müssen, auch wenn sie den Kabelanschluss gar nicht nutzen.
Willy.tel sieht sein Eigentum nicht geschützt
Solche Verträge sollen nach einer Übergangsfrist bis 2024 nicht mehr auf die Nebenkosten umgelegt werden. Nur wenn der Vermieter neue Glasfaserleitungen hat verlegen lassen, kann er Mietern ein sogenanntes Bereitstellungsentgelt von 60 Euro pro Jahr und Wohnung berechnen. Verbraucherschützer und die Deutsche Telekom waren für die Gesetzesänderung eingetreten. Die Wohnungsbaukonzerne und die Kabelnetzbetreiber wollten die bisherige Regelung im Wesentlichen beibehalten.
Bernd Thielk, Geschäftsführer von Willy.tel und Vizepräsident der Anga, sagte: „Als mittelständischer Netzbetreiber investieren wir seit Jahren in den Glasfaserausbau in Hamburg. Unsere Investitionen sind abgesichert durch langlaufende Verträge mit den Vermietern. Wenn nun diese Vereinbarungen entschädigungslos gekündigt werden können, wird diesen Verträgen rückwirkend die Grundlage entzogen.“ Das sei mit dem Eigentumsschutz nicht vereinbar.
Von Achim Sawall