Ramón Glaßl ist seit 2011 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2012 bei Schalast tätig. Er berät insbesondere in den Bereichen Kartellrecht sowie Entertainment mit einem Branchenschwerpunkt auf Telekommunikation, Medien und Technologie. Er unterstützt Mandanten aus der Media- und Entertainmentbranche bei allen relevanten Fragestellungen, insbesondere der Vertragsgestaltung sowie im Rahmen von (außer-)gerichtlichen Auseinandersetzungen. Sein kartellrechtlicher Fokus liegt in der Durchsetzung von Schadens- und Unterlassungsansprüchen wegen kartellrechtswidrigem Verhalten sowie der kartellrechtskonformen Ausgestaltung von Vertragsbeziehungen. Er war Teil des Teams, das vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich für Moses Pelham stritt, er vertritt die The Radio Group im Verfahren gegen Deutschlands größten Vermarkter von Radiowerbezeiten und einen Verband deutscher Kabelnetzbetreiber im Rahmen der Fusion zwischen Vodafone und Unitymedia.