Quelle: teletarif.de, Marc Hankmann 16.09.22
Die DNMG vertritt rund 220 Kabelnetzbetreiber, deren Reichweite von etwa 5,7 Millionen Haushalten derzeit 25 Sender-, Dienste- und Plattformbetreiber wie etwa Sky, Tele 5 oder Zattoo nutzen. Sie schließen mit der DNMG Verträge ab und zahlen für die Reichweite Entgelte. Diese Entgelte schüttet die DNMG an die Netzbetreiber aus. Bislang verweigern allerdings die öffentlich-rechtlichen Sender die Zahlung solcher Einspeiseentgelte.
Wie DNMG-Geschäftsführer Ingo Schuchert auf dem Breitbandkongress des Kabelverbands FRK den anwesenden Kabelnetzbetreibern erklärte, steht eine Einigung mit dem ZDF hierzu aber kurz bevor, nachdem sich die DNMG zwölf Jahre lang mit dem öffentlich-rechtlichen Sender vor Gerichten gestritten hat. „Unsere Mitglieder erhalten demnächst Post, wie der Rechtsstreit beendet werden und sie vom ZDF Einspeiseentgelte erhalten können“, sagte Schuchert in Leipzig. Kabelnetzbetreiber, die die Verbreitung des ZDF in ihren Netzen belegen können, können rückwirkend bis maximal 2010 Entgelte vom Mainzer Sender verlangen.
Doch nach dem Streit ist vor dem Streit. Denn obwohl der BGH mit einem Grundsatzurteil im Streit zwischen der DNMG und dem ZDF entschieden hat, dass jede Wohneinheit gleich zu behandeln ist, sind laut Schuchert ARD und arte der Meinung, dass sie das Urteil nichts anginge. Da die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten an Vodafone Einspeiseentgelte bezahlen, müssten sie diese nach Ansicht des BGH auch allen anderen Kabelnetzbetreibern zugestehen. „Gleichbehandlung ist ein Fairnessgebot“, sagte Schuchert in Leipzig.
Die DNMG klagte erfolgreich vor dem BGH gegen das ZDF. ARD und arte ignorieren jedoch das Grundsatzurteil und weigern sich weiterhin, den DNMG-Kabelnetzbetreibern Einspeiseentgelte zu zahlen.
„Wir streiten weiter!“
Schuchert hofft, dass eine Einigung mit ARD und arte schneller, vor allem aber ohne Anwälte erreicht werden kann. Nach den Worten des DNMG-Geschäftsführers sei das ZDF inzwischen einsichtig, das Thema zu lange den Anwälten überlassen zu haben, anstatt mit der DNMG zu sprechen. Nichtsdestotrotz will Schuchert vorbereitet sein. „Wir bereiten Musterklageschriften vor“, sagte er auf dem FRK-Breitbandkongress. „Wir streiten weiter!“, versprach er seinen Mitgliedern.
Immerhin hat die DNMG mit der erfolgreichen Klage gegen das ZDF nun eine Blaupause, wie auch kleine und mittelständische Kabelnetzbetreiber an Einspeiseentgelte von den Öffentlich-Rechtlichen kommen können. Da viele der DNMG-Mitglieder auch im FRK organisiert sind, sind auch im Verband die Hoffnungen groß auf ein Umdenken bei ARD und ZDF, zumal der FRK guten Mutes ist, dass sich das Bundeskartellamt bezüglich seiner Beschwerde gegen die ARD zur Zahlung von Einspeiseentgelten bewegt.
Von Marc Hankmann