Kabelnetzbetreiber wollen Geld von ARD und arte

Quelle: teletarif.de, Marc Hankmann 16.09.22

Nachdem der BGH der Deut­schen Netz­mar­keting in ihrer Klage gegen das ZDF zu den Einspei­seent­gelten recht gegeben hat, rüstet sich die DNMG für den Streit mit ARD und arte, denn die sind der Meinung, dass sie das Grund­satz­urteil des BGH nichts angeht.

Die DNMG vertritt rund 220 Kabel­netz­betreiber, deren Reich­weite von etwa 5,7 Millionen Haus­halten derzeit 25 Sender-, Dienste- und Platt­form­betreiber wie etwa Sky, Tele 5 oder Zattoo nutzen. Sie schließen mit der DNMG Verträge ab und zahlen für die Reich­weite Entgelte. Diese Entgelte schüttet die DNMG an die Netz­betreiber aus. Bislang verwei­gern aller­dings die öffent­lich-recht­lichen Sender die Zahlung solcher Einspei­seent­gelte.

Wie DNMG-Geschäfts­führer Ingo Schu­chert auf dem Breit­band­kon­gress des Kabel­ver­bands FRK den anwe­senden Kabel­netz­betrei­bern erklärte, steht eine Eini­gung mit dem ZDF hierzu aber kurz bevor, nachdem sich die DNMG zwölf Jahre lang mit dem öffent­lich-recht­lichen Sender vor Gerichten gestritten hat. „Unsere Mitglieder erhalten demnächst Post, wie der Rechts­streit beendet werden und sie vom ZDF Einspei­seent­gelte erhalten können“, sagte Schu­chert in Leipzig. Kabel­netz­betreiber, die die Verbrei­tung des ZDF in ihren Netzen belegen können, können rück­wir­kend bis maximal 2010 Entgelte vom Mainzer Sender verlangen.

Doch nach dem Streit ist vor dem Streit. Denn obwohl der BGH mit einem Grund­satz­urteil im Streit zwischen der DNMG und dem ZDF entschieden hat, dass jede Wohn­ein­heit gleich zu behan­deln ist, sind laut Schu­chert ARD und arte der Meinung, dass sie das Urteil nichts anginge. Da die öffent­lich-recht­lichen Rund­funk­anstalten an Voda­fone Einspei­seent­gelte bezahlen, müssten sie diese nach Ansicht des BGH auch allen anderen Kabel­netz­betrei­bern zuge­stehen. „Gleich­behand­lung ist ein Fair­ness­gebot“, sagte Schu­chert in Leipzig.

Die DNMG klagte erfolgreich vor dem BGH gegen das ZDF. ARD und arte ignorieren jedoch das Grundsatzurteil und weigern sich weiterhin, den DNMG-Kabelnetzbetreibern Einspeiseentgelte zu zahlen.

„Wir streiten weiter!“

Schu­chert hofft, dass eine Eini­gung mit ARD und arte schneller, vor allem aber ohne Anwälte erreicht werden kann. Nach den Worten des DNMG-Geschäfts­füh­rers sei das ZDF inzwi­schen einsichtig, das Thema zu lange den Anwälten über­lassen zu haben, anstatt mit der DNMG zu spre­chen. Nichts­des­totrotz will Schu­chert vorbe­reitet sein. „Wir bereiten Muster­kla­geschriften vor“, sagte er auf dem FRK-Breit­band­kon­gress. „Wir streiten weiter!“, versprach er seinen Mitglie­dern.

Immerhin hat die DNMG mit der erfolg­rei­chen Klage gegen das ZDF nun eine Blau­pause, wie auch kleine und mittel­stän­dische Kabel­netz­betreiber an Einspei­seent­gelte von den Öffent­lich-Recht­lichen kommen können. Da viele der DNMG-Mitglieder auch im FRK orga­nisiert sind, sind auch im Verband die Hoff­nungen groß auf ein Umdenken bei ARD und ZDF, zumal der FRK guten Mutes ist, dass sich das Bundes­kar­tellamt bezüg­lich seiner Beschwerde gegen die ARD zur Zahlung von Einspei­seent­gelten bewegt.

Von Marc Hankmann