FRK: Kartellwächter sollen TV-Kabel-Einspeisung prüfen

Quelle: teletarif.de, Marc Hankmann 15.09.22

Voda­fone erhält von ARD und ZDF Entgelte für die Verbrei­tung der Programme im Kabel. Die im FRK orga­nisierten Kabel­netz­betreiber gehen hingegen leer aus. Deshalb hat sich der FRK beim Bundes­kar­tellamt beschwert. Der Verband ist zuver­sicht­lich, dass die Kartell­wächter aktiv werden.

Nachdem zunächst die öffent­lich-recht­lichen Rund­funk­anstalten die Einspei­sever­träge mit den großen Kabel­netz­betrei­bern gekün­digt und diese gegen die Kündi­gungen geklagt hatten, haben sich die Sender mit den Netz­betrei­bern geei­nigt – aber nicht mit allen. Während Voda­fone von den Rund­funk­sen­dern Geld für die Einspei­sung ins Kabel­netz erhält, verwei­gern ARD und ZDF den kleinen und mittel­stän­dischen Kabel­netz­betrei­bern die Zahlung solcher Einspei­seent­gelte. Dagegen wehrt sich der FRK, in dem viele dieser Kabel­netz­betreiber orga­nisiert sind, mit einer Beschwerde beim Bundes­kar­tellamt.

Der FRK sieht in der Verwei­gerungs­hal­tung der Öffent­lich-Recht­lichen eine Ungleich­behand­lung, zumal der Bundes­gerichtshof (BGH) in den Urteilen zu den Rechts­strei­tig­keiten zwischen dem ZDF und den Kabel­netz­betrei­bern NetCologne und wilhelm.tel fest­gehalten hat, dass einer Leis­tung eine Gegen­leis­tung zu folgen hat; im Falle der Kabel­netz­betreiber eine Vergü­tung für die Verbrei­tung der öffent­lich-recht­lichen Programme, auch wenn diese aufgrund ihres Must-Carry-Status‘ verbreitet werden müssen. Da eine solche Gegen­leis­tung in der Form der Einspei­seent­gelte an Voda­fone erfolge, würden Kabel­netz­betreiber, die keine Entgelte erhalten, laut BGH grundlos diskri­miniert.

ZDF lehnt ab, ARD will Einzel­gespräche

Auf dem derzeit in Leipzig statt­fin­denden Breit­band­kon­gress des FRK stellte Rechts­anwalt Ramón Glaßl von der Kanzlei Schalast & Partner den aktu­ellen Stand zu diesem Thema dar. Nachdem der Verband ARD und ZDF zu Verhand­lungen über einen Rahmen­ver­trag aufge­for­dert hatte, wollte die ARD nur einzeln mit den Netz­betrei­bern verhan­deln, während das ZDF jedwede Gespräche rundweg ablehnte. Der FRK legte daher gegen die ARD Beschwerde beim Bundes­kar­tellamt ein. Glaßl zeigte sich in Leipzig zuver­sicht­lich, dass sich das Kartellamt der Beschwerde annimmt. „Nach Gesprä­chen mit dessen Vertre­tern sind sie nicht mehr abge­neigt, sich den Sach­ver­halt genauer anzu­schauen“, sagte Glaßl auf dem Kongress und fügte hinzu, dass es nicht mehr ausge­schlossen sei, dass die Kartell­wächter die ARD dazu befragen werden.

Zuvor war es für den FRK schwierig, sich beim Kartellamt Gehör zu verschaffen. Rechnet man die Einspei­seent­gelte pro Haus­halt, handelt es sich um Kleinst­beträge, die beim Bundes­kar­tellamt allem Anschein nach kein Beweg­grund zum Handeln sind. In der Gesamt­heit geht es aller­dings um ganz andere Summen. „Es ist eine Ungleich­behand­lung, wenn sich der eine Kabel­netz­betreiber aufgrund der Einnahmen aus den Einspei­seent­gelten 500 Vertriebler leisten kann, während der andere Netz­betreiber keine Entgelte erhält“, erklärte Rechts­experte Glaßl in Leipzig.

„Es lohnt sich, den Rechts­streit zu führen“

Unter­stüt­zung erhielt er von Theo Weirich, Geschäfts­führer von wilhelm.tel, der den Kabel­netz­betrei­bern im Publikum Mut zusprach. „Es lohnt sich, diesen Rechts­streit zu führen“, sagte Weirich. Das ZDF gebe sich zwar sehr sperrig, aber auch in Mainz habe man erkannt, dass es nicht wie bisher weiter­gehen kann. Mit der ARD führte der FRK bereits Gespräche über die Zahlung von Einspei­seent­gelten, die aber zu keinem Ergebnis führten. Glaßl räumte trotz aller Zuver­sicht jedoch auch ein, dass es noch völlig offen sei, ob und vor allem wann das Kartellamt ein Verfahren zur FRK-Beschwerde eröffnen werde, auch wenn für die Mitglieder des FRK die Ungleich­behand­lung auf der Hand liegt. Die Mühlen mahlen auch beim Kartellamt langsam.

Von Marc Hankmann