Quelle: teletarif.de, Marc Hankmann 15.09.22
Vodafone erhält von ARD und ZDF Entgelte für die Verbreitung der Programme im Kabel. Die im FRK organisierten Kabelnetzbetreiber gehen hingegen leer aus. Deshalb hat sich der FRK beim Bundeskartellamt beschwert. Der Verband ist zuversichtlich, dass die Kartellwächter aktiv werden.
Nachdem zunächst die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Einspeiseverträge mit den großen Kabelnetzbetreibern gekündigt und diese gegen die Kündigungen geklagt hatten, haben sich die Sender mit den Netzbetreibern geeinigt – aber nicht mit allen. Während Vodafone von den Rundfunksendern Geld für die Einspeisung ins Kabelnetz erhält, verweigern ARD und ZDF den kleinen und mittelständischen Kabelnetzbetreibern die Zahlung solcher Einspeiseentgelte. Dagegen wehrt sich der FRK, in dem viele dieser Kabelnetzbetreiber organisiert sind, mit einer Beschwerde beim Bundeskartellamt.
Der FRK sieht in der Verweigerungshaltung der Öffentlich-Rechtlichen eine Ungleichbehandlung, zumal der Bundesgerichtshof (BGH) in den Urteilen zu den Rechtsstreitigkeiten zwischen dem ZDF und den Kabelnetzbetreibern NetCologne und wilhelm.tel festgehalten hat, dass einer Leistung eine Gegenleistung zu folgen hat; im Falle der Kabelnetzbetreiber eine Vergütung für die Verbreitung der öffentlich-rechtlichen Programme, auch wenn diese aufgrund ihres Must-Carry-Status‘ verbreitet werden müssen. Da eine solche Gegenleistung in der Form der Einspeiseentgelte an Vodafone erfolge, würden Kabelnetzbetreiber, die keine Entgelte erhalten, laut BGH grundlos diskriminiert.
ZDF lehnt ab, ARD will Einzelgespräche
Auf dem derzeit in Leipzig stattfindenden Breitbandkongress des FRK stellte Rechtsanwalt Ramón Glaßl von der Kanzlei Schalast & Partner den aktuellen Stand zu diesem Thema dar. Nachdem der Verband ARD und ZDF zu Verhandlungen über einen Rahmenvertrag aufgefordert hatte, wollte die ARD nur einzeln mit den Netzbetreibern verhandeln, während das ZDF jedwede Gespräche rundweg ablehnte. Der FRK legte daher gegen die ARD Beschwerde beim Bundeskartellamt ein. Glaßl zeigte sich in Leipzig zuversichtlich, dass sich das Kartellamt der Beschwerde annimmt. „Nach Gesprächen mit dessen Vertretern sind sie nicht mehr abgeneigt, sich den Sachverhalt genauer anzuschauen“, sagte Glaßl auf dem Kongress und fügte hinzu, dass es nicht mehr ausgeschlossen sei, dass die Kartellwächter die ARD dazu befragen werden.
Zuvor war es für den FRK schwierig, sich beim Kartellamt Gehör zu verschaffen. Rechnet man die Einspeiseentgelte pro Haushalt, handelt es sich um Kleinstbeträge, die beim Bundeskartellamt allem Anschein nach kein Beweggrund zum Handeln sind. In der Gesamtheit geht es allerdings um ganz andere Summen. „Es ist eine Ungleichbehandlung, wenn sich der eine Kabelnetzbetreiber aufgrund der Einnahmen aus den Einspeiseentgelten 500 Vertriebler leisten kann, während der andere Netzbetreiber keine Entgelte erhält“, erklärte Rechtsexperte Glaßl in Leipzig.
„Es lohnt sich, den Rechtsstreit zu führen“
Unterstützung erhielt er von Theo Weirich, Geschäftsführer von wilhelm.tel, der den Kabelnetzbetreibern im Publikum Mut zusprach. „Es lohnt sich, diesen Rechtsstreit zu führen“, sagte Weirich. Das ZDF gebe sich zwar sehr sperrig, aber auch in Mainz habe man erkannt, dass es nicht wie bisher weitergehen kann. Mit der ARD führte der FRK bereits Gespräche über die Zahlung von Einspeiseentgelten, die aber zu keinem Ergebnis führten. Glaßl räumte trotz aller Zuversicht jedoch auch ein, dass es noch völlig offen sei, ob und vor allem wann das Kartellamt ein Verfahren zur FRK-Beschwerde eröffnen werde, auch wenn für die Mitglieder des FRK die Ungleichbehandlung auf der Hand liegt. Die Mühlen mahlen auch beim Kartellamt langsam.
Von Marc Hankmann